Während des Erstgesprächs haben Sie die Möglichkeit mich kennenzulernen, sich einen ersten Eindruck von der Methode der personenzentrierten Gesprächspsychotherapie zu machen und Organisatorisches mit mir zu besprechen.
Der Zeitrahmen für Psychotherapie ist individuell unterschiedlich, da er von Problemstellung und Verfassung der Klientin/des Klienten abhängig ist.
Empfohlen wird eine Einheit (50 Minuten) pro Woche, damit ein kontinuierlicher Therapieprozess stattfinden kann.
Alle Psychotherapeutinnen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.
Ich gehe davon aus, dass Sie die vereinbarten Termine aus eigenem Interesse einhalten. Sollten Ihnen das aber aus einem triftigen Grund nicht möglich sein, ersuche ich Sie mich so früh wie möglich persönlich, per email, SMS oder durch eine Nachricht auf meiner Mailbox zu informieren. Ohne Absage vor Beginn der vereinbarten Therapieeinheit muss ich Ihnen das volle Honorar verrechnen.
Die Ausbildung zur und Ausübung der Psychotherapie ist seit 1991 gesetzlich geregelt (Psychotherapiegesetz, BGBI 1990/361).
Bundesgesetz vom 7. Juni 1990 über die Ausübung der Psychotherapie (Psychotherapiegesetz)
Eintrag in die Psychotherapeutenliste Psychotherapeutenliste
Weiterführende Links:
Vereinigung Rogerianische Psychotherapie - VRP www.vrp.at
Arbeitsgruppe Personenzentrierte Pädagogik - AGPP https://www.vrp.at/paedagogik
Praxis Neurologie Muehllbacher www.praxisneurologie.at
Praxis-Vita-Höflein https://www.praxis-vita-hoeflein.at
PsyOnline www.psyonline.at
Verein iwik - ich will - ich kann www.iwik.at
akmö - Aktionskreis Motopädagogik Österreich http://akmoe.at
Seminare die bewegen www.seminarediebewegen.at